Warlord Bemba darf nicht zur Wahl antreten
Kinshasa. Der frühere Milizenführer Jean-Pierre Bemba darf nicht zur Präsidentschaftswahl in der Demokratischen Republik Kongo antreten. Eine entsprechende Entscheidung des Obersten Gerichts des Landes wurde am Montagabend in Kinshasa veröffentlicht. Als Grund für den Ausschluss von der Wahl nannte das Verfassungsgericht die Verurteilung des früherer Vizepräsidenten Bemba durch den Internationalen Strafgerichtshof wegen Zeugenbestechung. Bemba war Anfang August nach Kongo/Kinshasa zurückgekehrt, nachdem er zehn Jahre wegen Kriegsverbrechen in Haft gesessen hatte. AFP/nd
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.