Warlord Bemba darf nicht zur Wahl antreten
Kinshasa. Der frühere Milizenführer Jean-Pierre Bemba darf nicht zur Präsidentschaftswahl in der Demokratischen Republik Kongo antreten. Eine entsprechende Entscheidung des Obersten Gerichts des Landes wurde am Montagabend in Kinshasa veröffentlicht. Als Grund für den Ausschluss von der Wahl nannte das Verfassungsgericht die Verurteilung des früherer Vizepräsidenten Bemba durch den Internationalen Strafgerichtshof wegen Zeugenbestechung. Bemba war Anfang August nach Kongo/Kinshasa zurückgekehrt, nachdem er zehn Jahre wegen Kriegsverbrechen in Haft gesessen hatte. AFP/nd
Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Dank der Unterstützung unserer Community können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen
Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.