nd-aktuell.de / 12.09.2018 / Ratgeber / Seite 26

Erbteil verkaufen oder raus aus der Erbengemeinschaft?

Manfred Gabler

Der Verlust eines Menschen an sich verursacht schon einen hohen Grad an Emotionalität. Zu dem Gefühl der Trauer kommen jedoch oft noch Unstimmigkeiten, was das Erbe betrifft, hinzu.

Auch wenn ein Testament gemacht wurde und die Verteilung des Erbes klar erscheint, ist das Konfliktpotenzial in Erbengemeinschaften generell groß. Die Vorstellungen, wem etwas zusteht und warum, gehen oft weit auseinander. Eine vernünftige Herangehensweise und damit eine Einigung scheinen in weiter Ferne. Viele Erbengemeinschaften zerstreiten sich und sehen im Gang zu Anwalt und Gericht die einzige Möglichkeit.

Welche Alternativen bestehen, ohne einen Anwalt auszukommen und langwierigen Streit zu vermeiden? Die Maxime der Erbexperten ist es, die Erben nicht noch mit zusätzlichen Anwalts- oder Gerichtskosten zu belasten, die ihr Erbe weiter schmälern. Vielmehr werden individuelle Lösungen gefunden, die dem Erben in dieser besonderen Situation schnell und unbürokratisch weiterhelfen.

Wenn sich der Erbe also in einer Erbengemeinschaft befindet, der er sich schnellstmöglich entziehen möchte, ist der Erbteilverkauf eine der einfachsten Möglichkeiten. Was erleichternd hinzukommt, ist, dass die Miterben nicht um Erlaubnis gebeten werden müssen.

Wir bearbeiten etwa 1000 Erbschaften pro Jahr und haben die Erfahrung gewonnen, dass es für viele Erben eine gute Option ist, ihren Erbteil zu verkaufen und so schnell aus der Erbengemeinschaft herauszukommen. Sie gehen dadurch langen Auseinandersetzungen aus dem Weg, schonen damit ihre Nerven und erhalten ihr Erbe unmittelbar nach dem Verkauf.

Beim Erbteilverkauf ist keine Erlaubnis der Miterben notwendig. Den Erbanteilsverkauf prüfen in aller Regel Erbrechtexperten genau und unterbreiten dem Erben provisions- und kostenfrei ein Angebot für seinen Anteil. Bei Einverständnis kaufen beispielsweise die Experten von ErbTeilung GmbH notariell den Erbanteil und der Erbe erhält unmittelbar nach dem Verkauf den Erlös. Die Sicherheit ist durch die notarielle Beurkundung sehr hoch, die Abwicklung dennoch einfach und durchschnittlich innerhalb von fünf Monaten erledigt.

Der Autor ist Geschäftsführer der ErbTeilung GmbH in Weilheim.