Erbteil verkaufen oder raus aus der Erbengemeinschaft?

  • Manfred Gabler
  • Lesedauer: 2 Min.

Der Verlust eines Menschen an sich verursacht schon einen hohen Grad an Emotionalität. Zu dem Gefühl der Trauer kommen jedoch oft noch Unstimmigkeiten, was das Erbe betrifft, hinzu.

Auch wenn ein Testament gemacht wurde und die Verteilung des Erbes klar erscheint, ist das Konfliktpotenzial in Erbengemeinschaften generell groß. Die Vorstellungen, wem etwas zusteht und warum, gehen oft weit auseinander. Eine vernünftige Herangehensweise und damit eine Einigung scheinen in weiter Ferne. Viele Erbengemeinschaften zerstreiten sich und sehen im Gang zu Anwalt und Gericht die einzige Möglichkeit.

Die Auflösung der Erbengemeinschaft

Das Ziel einer Erbauseinandersetzung ist es, den Nachlass unter den Erben aufzuteilen. Die Erbengemeinschaft bzw. Eigentümergemeinschaft wird in Folge dessen aufgelöst. Dieser Weg wird häufig gewählt, wenn es um Immobilien oder Grundstücke geht und die Vorstellungen, wozu die Objekte genutzt werden sollen, bei den Erben weit auseinanderliegen.

Ein erster Schritt ist das Aufsetzen eines einvernehmlichen Erbauseinandersetzungsvertrags, was in den meisten Fällen sehr schwierig ist. Das Konfliktpotenzial ist hoch. Wenn also mit Hilfe des Vertrags keine Einigung erzielt werden kann, gibt es im Rahmen einer sogenannten Auseinandersetzungs- bzw. Teilungsklage verschiedene Klagewege. Die Teilungsklage ist daher der Sammelbegriff für mehrere unabhängige Klagen oder gerichtliche Prozesse zum Zwecke der Auflösung der Erbengemeinschaft. Sobald eine dieser Klagen nicht erfolgreich abgeschlossen wird, ist die Auflösung der Erbengemeinschaft gescheitert. Eine Klage sollte daher gut vorbereitet sein und die gesetzlichen Fristen beachtet werden.

Dieser Findungsprozess kann bis zu zwei Jahren dauern. Ob dann jedoch das erzielte wirtschaftliche Ergebnis zufriedenstellend ist, kann nicht garantiert werden.

Zur Dauer des Verfahrens und der Unsicherheit bezüglich des Ausgangs kommen die beträchtlichen Kosten für den eigenen Anwalt sowie das Gericht. Verliert der Erbe die Auseinandersetzungsklage, müssen zusätzlich die Kosten für den gegnerischen Anwalt übernommen werden.

Der Klageweg wird also nur beschritten, wenn absolut notwendig. Entscheidend ist dabei immer, dass das Erbe nicht durch Kosten geschmälert wird, ohne dafür ein wirtschaftlich akzeptables Ergebnis sicherstellen zu können. Die Berater für Erbengemeinschaften haben sich auf die Fahnen geschrieben, individuelle und der Situation angemessene Lösungen zu finden, um die betroffenen Menschen zu unterstützen und ihnen unkompliziert weiterzuhelfen,

Aus Erfahrung ist aber der Klageweg möglichst zu vermeiden, da er in den meisten Fällen langwierig und häufig nicht von Erfolg gekrönt ist. Sind die Erben finanziell nicht gut aufgestellt, müssen zusätzlich noch Erbschaftsdarlehen oder die Prozessfinanzierung beantragt werden. Es gibt gute Alternativen zum Standardweg Erbauseinandersetzung, wie beispielsweise der Erbteilverkauf (siehe oben).

Die Bezahlung der Berater beispielsweise der ErbTeilung GmbH erfolgt nicht nach Aufwand, sondern nach Erfolg. Es besteht daher kein finanzielles Risiko. Manfred Gabler

Welche Alternativen bestehen, ohne einen Anwalt auszukommen und langwierigen Streit zu vermeiden? Die Maxime der Erbexperten ist es, die Erben nicht noch mit zusätzlichen Anwalts- oder Gerichtskosten zu belasten, die ihr Erbe weiter schmälern. Vielmehr werden individuelle Lösungen gefunden, die dem Erben in dieser besonderen Situation schnell und unbürokratisch weiterhelfen.

Wenn sich der Erbe also in einer Erbengemeinschaft befindet, der er sich schnellstmöglich entziehen möchte, ist der Erbteilverkauf eine der einfachsten Möglichkeiten. Was erleichternd hinzukommt, ist, dass die Miterben nicht um Erlaubnis gebeten werden müssen.

Wir bearbeiten etwa 1000 Erbschaften pro Jahr und haben die Erfahrung gewonnen, dass es für viele Erben eine gute Option ist, ihren Erbteil zu verkaufen und so schnell aus der Erbengemeinschaft herauszukommen. Sie gehen dadurch langen Auseinandersetzungen aus dem Weg, schonen damit ihre Nerven und erhalten ihr Erbe unmittelbar nach dem Verkauf.

Beim Erbteilverkauf ist keine Erlaubnis der Miterben notwendig. Den Erbanteilsverkauf prüfen in aller Regel Erbrechtexperten genau und unterbreiten dem Erben provisions- und kostenfrei ein Angebot für seinen Anteil. Bei Einverständnis kaufen beispielsweise die Experten von ErbTeilung GmbH notariell den Erbanteil und der Erbe erhält unmittelbar nach dem Verkauf den Erlös. Die Sicherheit ist durch die notarielle Beurkundung sehr hoch, die Abwicklung dennoch einfach und durchschnittlich innerhalb von fünf Monaten erledigt.

Der Autor ist Geschäftsführer der ErbTeilung GmbH in Weilheim.

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