Das OVG (Beschluss vom 24. Juli 2018, Az. 1 A 10022/18. OVG) wies die Klage zurück, weil es dafür keine Anspruchsgrundlage gebe. Die Zulassung der Berufung beim Bundesverwaltungsgericht lehnte das OVG ab.
In dem Streit ging es um die Nutzungsgebühr von 70 Cent, wobei gleichzeitig ein Wertbon von 50 Cent vergeben wird. Der Kläger forderte, dass die Nutzung kostenlos sein müsse. Das OVG verwies darauf, dass es an Autobahnen in Rheinland-Pfalz elf Raststätten und 43 Rastanlagen gebe, an denen Toiletten kostenfrei genutzt werden können. Auch bei Fortsetzung der Fahrt mit »voller Blase« bis zur nächsten kostenfreien Toilette könne sich der Kläger nicht auf die »ungenügende Sicherheit des Verkehrs« berufen. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1100791.kostenlos-pinkeln-auf-raststaetten.html