Kostenlos pinkeln auf Raststätten?

Urteil

  • Lesedauer: 1 Min.

Das OVG (Beschluss vom 24. Juli 2018, Az. 1 A 10022/18. OVG) wies die Klage zurück, weil es dafür keine Anspruchsgrundlage gebe. Die Zulassung der Berufung beim Bundesverwaltungsgericht lehnte das OVG ab.

In dem Streit ging es um die Nutzungsgebühr von 70 Cent, wobei gleichzeitig ein Wertbon von 50 Cent vergeben wird. Der Kläger forderte, dass die Nutzung kostenlos sein müsse. Das OVG verwies darauf, dass es an Autobahnen in Rheinland-Pfalz elf Raststätten und 43 Rastanlagen gebe, an denen Toiletten kostenfrei genutzt werden können. Auch bei Fortsetzung der Fahrt mit »voller Blase« bis zur nächsten kostenfreien Toilette könne sich der Kläger nicht auf die »ungenügende Sicherheit des Verkehrs« berufen. dpa/nd

- Anzeige -

Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Dank der Unterstützung unserer Community können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen

Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.