nd-aktuell.de / 26.09.2018 / Ratgeber / Seite 26

Was können Jobsuchende von der Steuer absetzen?

Steuertipp

Nach einer Umfrage gehen etwa 42 Prozent online auf Jobsuche und wollen ihre Bewerbung auch online versenden. Doch gerade in traditionelleren Branchen ist der Dreiklang aus Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnissen gerne gesehen.

Was kann man sich bei der Steuer als Bewerbungskosten anrechnen lassen?

Zu diesem Posten gehören laut Bundessteuerberaterkammer alle Ausgaben, die mit dem Anstreben einer neuen Tätigkeit unmittelbar zusammenhängen. Das sind neben den Versandkosten also auch die Kosten für Bewerbungsfotos oder für Bücher zur Gesprächsvorbereitung. Auch die Anreise zu einem Bewerbungsgespräch lässt sich anrechnen - wenn nicht die Firma diese trägt. Der Zuschuss der Bundesagentur für Arbeit zu den Bewerbungskosten muss ebenfalls abgezogen werden.

Wie belegt man den E-Mail-Versand von Bewerbungen?

Grundsätzlich gilt: Die Belege für Bewerbungskosten muss der Steuerzahler aufbewahren, damit er sie auf Nachfrage dem Finanzamt vorlegen kann. Für versandte E-Mail Bewerbungen gibt es keine Portokosten und entsprechenden Belege. Hier lassen sich allerdings pauschal 2,50 Euro absetzen. Aufbewahren muss man aber die E-Mails selbst sowie die Antworten.

Was kann steuerlich absetzen, wer weiterhin seine Bewerbung mit der Post verschickt?

Auch hier müssen Belege sowie die Anschreiben und Antworten der Unternehmen aufbewahrt werden. Wer die Quittungen und Rechnungen verliert, kann ebenfalls pauschal einen Betrag angeben. 8,50 Eure sind hier möglich. nd