Rom. Italien muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Vatikan nicht gezahlte Steuern vergangener Jahre zurückfordern. Das entschied der Gerichtshof am Dienstag und hob damit eine Entscheidung der EU-Kommission auf. Diese hatte 2012 erklärt, eine Steuererleichterung zugunsten vatikanischen Eigentums sei zwar illegal, dem Vatikan jedoch die Rückzahlung erspart. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1105108.eugh-vatikan-muss-steuern-nachzahlen.html