EuGH: Vatikan muss Steuern nachzahlen

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Rom. Italien muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Vatikan nicht gezahlte Steuern vergangener Jahre zurückfordern. Das entschied der Gerichtshof am Dienstag und hob damit eine Entscheidung der EU-Kommission auf. Diese hatte 2012 erklärt, eine Steuererleichterung zugunsten vatikanischen Eigentums sei zwar illegal, dem Vatikan jedoch die Rückzahlung erspart. dpa/nd

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