EuGH: Vatikan muss Steuern nachzahlen
Rom. Italien muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Vatikan nicht gezahlte Steuern vergangener Jahre zurückfordern. Das entschied der Gerichtshof am Dienstag und hob damit eine Entscheidung der EU-Kommission auf. Diese hatte 2012 erklärt, eine Steuererleichterung zugunsten vatikanischen Eigentums sei zwar illegal, dem Vatikan jedoch die Rückzahlung erspart. dpa/nd
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