nd-aktuell.de / 04.12.2018

»Aquarius« darf nicht unter Schweizer Flagge fahren

Regierung erteilt Anfrage von Abgeordneten zu Flüchtlingsrettungsschiff eine Absage

Berlin. Das Flüchtlingsrettungsschiff »Aquarius« darf seine Mission nicht unter Schweizer Flagge ausführen. Die Regierung in Bern lehnte am Montag einen entsprechenden Vorstoß aus dem Parlament ab und erklärte, für die Seenotrettung im Mittelmeer sei ein koordinierter und langfristiger Ansatz aller europäischer Staaten erforderlich. Vier Abgeordnete hatten die Regierung aufgefordert, die »Aquarius« aus humanitären Gründen unter Schweizer Flagge fahren zu lassen, wie es nach dem Seeschifffahrtsgesetz möglich wäre.

Doch die Schweizer Regierung, der Bundesrat, sah sich nach eigenen Angaben »unter den gegebenen Umständen nicht in der Lage, die Ausnahmeklausel des Seeschifffahrtsgesetzes für das Seeschiff 'Aquarius' anzuwenden«.

Panama hatte dem von den Hilfsorganisationen Ärzte ohne Grenzen und SOS Méditerranée betriebenen Schiff die Flagge entzogen. Später beschlagnahmten die italienischen Behörden das Schiff. Die Abgeordneten hatten ihren Antrag damit begründet, dass die »Aquarius« ihren Betrieb einstellen müsse, falls kein anderes Land als Flaggenstaat einspringe.

Der Nationalrat Kurt Fluri von der Partei FDP, Die Liberalen erinnerte daran, dass das Schiff seit 2016 rund 29.000 Migranten vor dem Ertrinken gerettet habe. Aline Trede von den Grünen wies darauf hin, dass die »Aquarius« das einzige verbliebene, nichtstaatliche Such- und Rettungsschiff im zentralen Mittelmeer sei. Dort seien seit Jahresbeginn mehr als 1250 Menschen ertrunken. AFP/nd