nd-aktuell.de / 13.03.2019 / Ratgeber / Seite 18

Keine Übernahme von Kosten für den Abiball

Hartz-IV-Urteil

So urteilte das Sozialgericht in Düsseldorf (Az. S 43 AS 2221/18). Zwei Abiturientinnen, die mit ihrer Mutter in einer Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft leben, hatten vom Jobcenter je 200 Euro zusätzlich gefordert. Das Jobcenter lehnte die Kostenübernahme für den Abiball der beiden Schwestern ab.

Das Gericht urteilte: Es handele sich um eine private Schulabschlussfeier und nicht um eine schulische Veranstaltung. Eine Teilnahmepflicht bestehe nicht. Hartz-IV-Leistungen dienten der Existenzsicherung. Es gebe keinen Anspruch darauf, an gesellschaftlichen Ereignissen teilnehmen zu können. Die Klägerinnen hätten die Beträge ansparen oder erarbeiten können. dpa/nd