nd-aktuell.de / 20.06.2007 / Ratgeber
Ordnungsgeld für Tragen von Mütze vor Gericht
Wer vor den Kadi zitiert wird sollte bei aller Aufregung nicht vergessen, auf die Etikette zu achten - sonst muss man ins Portemonnaie greifen. Wer vor Gericht seine Mütze nicht abnimmt, kann mit einem Ordnungsgeld belegt werden. Zwar verletzte das Tragen einer Kappe oder Mütze ebenso wie das Erscheinen in kurzen Hosen oder knappen T-Shirts nicht grundsätzlich die Würde des Gerichts, teilte das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) kürzlich mit. Allerdings stelle eine »provokative Weigerung des Angeklagten, seine Schildmütze ohne nachvollziehbare Begründung abzunehmen, einen erheblichen Angriff auf die Würde des Gerichts« dar, der mit einem Ordnungsgeld geahndet werden könne, hieß es weiter in der Begründung. (1 Ws 126-127/07). Im konkreten Fall hatte ein 34 Jahre alter Mann Beschwerde beim OLG eingelegt, der in einer Hauptverhandlung gegen ihn trotz mehrfacher Aufforderung des Amtsrichters seine Mütze nicht abgenommen hatte. Daraufhin verhängte das Gericht gegen ihn ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 Euro. Dagegen legte der Mann Beschwerde beim OLG ein, die mit Beschluss vom 8. Mai abgelehnt wurde.
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