nd-aktuell.de / 29.03.2019 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 15

EEG-Umlage gilt nicht als staatliche Beihilfe

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag einen Beschluss der EU-Kommission für nichtig erklärt, wonach das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 2012 staatliche Beihilfen umfasste. Deutschland hatte gegen den Beschluss der EU-Kommission aus dem Jahr 2014 geklagt. Das EEG aus dem Jahr 2012 sah eine Förderung von Unternehmen vor, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen erzeugen. Finanziert wurde dies über die EEG-Umlage. Der EuGH kam nun in dem jahrelangen Rechtsstreit um das frühere Gesetz zu dem Schluss, dass das Gericht der Europäischen Union die mit der EEG-Umlage erwirtschafteten Gelder zu Unrecht als staatliche Mittel angesehen habe. AFP/nd