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EEG-Umlage gilt nicht als staatliche Beihilfe

  • Lesedauer: 1 Min.

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag einen Beschluss der EU-Kommission für nichtig erklärt, wonach das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 2012 staatliche Beihilfen umfasste. Deutschland hatte gegen den Beschluss der EU-Kommission aus dem Jahr 2014 geklagt. Das EEG aus dem Jahr 2012 sah eine Förderung von Unternehmen vor, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen erzeugen. Finanziert wurde dies über die EEG-Umlage. Der EuGH kam nun in dem jahrelangen Rechtsstreit um das frühere Gesetz zu dem Schluss, dass das Gericht der Europäischen Union die mit der EEG-Umlage erwirtschafteten Gelder zu Unrecht als staatliche Mittel angesehen habe. AFP/nd

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