Die Entscheidung einer Waldorfschule, das Kind eines AfD-Politikers abzulehnen, ist nach Einschätzung des Senats rein rechtlich völlig in Ordnung. Das Vorgehen der Schule sei auf dieser Ebene »nicht zu beanstanden«, teilte die Senatsschulverwaltung am Donnerstag mit. Das habe eine Bewertung des Falls ergeben. Privatschulen hätten das Recht auf die Auswahl ihrer Schüler. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sei dabei nur »eingeschränkt anwendbar«, nämlich »bei Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft«. Zuerst hatte der »Tagesspiegel« berichtet. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1115593.privatschulen-duerfen-schueler-ablehnen.html