Privatschulen dürfen Schüler ablehnen
Die Entscheidung einer Waldorfschule, das Kind eines AfD-Politikers abzulehnen, ist nach Einschätzung des Senats rein rechtlich völlig in Ordnung. Das Vorgehen der Schule sei auf dieser Ebene »nicht zu beanstanden«, teilte die Senatsschulverwaltung am Donnerstag mit. Das habe eine Bewertung des Falls ergeben. Privatschulen hätten das Recht auf die Auswahl ihrer Schüler. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sei dabei nur »eingeschränkt anwendbar«, nämlich »bei Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft«. Zuerst hatte der »Tagesspiegel« berichtet. dpa/nd
Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Dank der Unterstützung unserer Community können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen
Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.