Luxemburg. Die Lufthansa ist im juristischen Kampf gegen Beihilfen für den Hunsrück-Flughafen Hahn und gegen Verträge mit dem Billigflieger Ryanair vorerst gescheitert. Das erstinstanzliche EU-Gericht in Luxemburg wies am Freitag die Lufthansa-Klage als unzulässig ab, da diese ihre Befugnis dafür nicht nachgewiesen habe. Die Lufthansa, die im Gegensatz zu Ryanair nicht von Hahn abhebe, habe keine so starke Beeinträchtigung ihres Geschäfts dargelegt, als dass ihr ein Klagerecht zustünde. Es ging um Millionen, die bereits vor Jahren geflossen sind. Die Lufthansa ging von einem unfairen Wettbewerb aus und klagte gegen die EU-Kommission wegen eines Brüsseler Beschlusses von 2014. Demnach hat die Kommission Zahlungen des Frankfurter Flughafenbetreibers Fraport sowie der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen an den Airport Hahn gebilligt. Fraport und beide Bundesländer waren früher die drei Hahn-Gesellschafter. Heute hält nur noch Hessen 17,5 Prozent. dpa/nd