Lufthansa scheitert vor EU-Gericht mit Klage gegen Beihilfen

  • Lesedauer: 1 Min.

Luxemburg. Die Lufthansa ist im juristischen Kampf gegen Beihilfen für den Hunsrück-Flughafen Hahn und gegen Verträge mit dem Billigflieger Ryanair vorerst gescheitert. Das erstinstanzliche EU-Gericht in Luxemburg wies am Freitag die Lufthansa-Klage als unzulässig ab, da diese ihre Befugnis dafür nicht nachgewiesen habe. Die Lufthansa, die im Gegensatz zu Ryanair nicht von Hahn abhebe, habe keine so starke Beeinträchtigung ihres Geschäfts dargelegt, als dass ihr ein Klagerecht zustünde. Es ging um Millionen, die bereits vor Jahren geflossen sind. Die Lufthansa ging von einem unfairen Wettbewerb aus und klagte gegen die EU-Kommission wegen eines Brüsseler Beschlusses von 2014. Demnach hat die Kommission Zahlungen des Frankfurter Flughafenbetreibers Fraport sowie der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen an den Airport Hahn gebilligt. Fraport und beide Bundesländer waren früher die drei Hahn-Gesellschafter. Heute hält nur noch Hessen 17,5 Prozent. dpa/nd

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.