nd-aktuell.de / 08.05.2019 / Politik / Seite 4

Kennzeichnungspflicht verfassungsgemäß

Dessau. Die Kennzeichnungspflicht für Polizisten in Sachsen-Anhalt ist verfassungsgemäß. Das entschied das Landesverfassungsgericht am Dienstag. Es wies damit einen Normenkontrollantrag der AfD-Fraktion im Landtag ab. Der mit dem Tragen eines Namensschildes verbundene Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sei wegen des Allgemeininteresses an der Aufklärung möglicher Pflichtverletzungen gerechtfertigt. AFP/nd