Dessau. Die Kennzeichnungspflicht für Polizisten in Sachsen-Anhalt ist verfassungsgemäß. Das entschied das Landesverfassungsgericht am Dienstag. Es wies damit einen Normenkontrollantrag der AfD-Fraktion im Landtag ab. Der mit dem Tragen eines Namensschildes verbundene Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sei wegen des Allgemeininteresses an der Aufklärung möglicher Pflichtverletzungen gerechtfertigt. AFP/nd
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