Kennzeichnungspflicht verfassungsgemäß
Dessau. Die Kennzeichnungspflicht für Polizisten in Sachsen-Anhalt ist verfassungsgemäß. Das entschied das Landesverfassungsgericht am Dienstag. Es wies damit einen Normenkontrollantrag der AfD-Fraktion im Landtag ab. Der mit dem Tragen eines Namensschildes verbundene Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sei wegen des Allgemeininteresses an der Aufklärung möglicher Pflichtverletzungen gerechtfertigt. AFP/nd
Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.
Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen
Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.