nd-aktuell.de / 22.05.2019 / Ratgeber / Seite 24

Im Schwimmbad vor Gefahren beim Tauchen warnen?

Das hat das Amtsgericht Coburg entschieden und damit die Klage eines Mannes auf Schmerzensgeld, weil er sich beim Auftauchen verletzt hatte, abgewiesen.

Im verhandelten Fall war der Kläger beim Auftauchen mit dem Kopf gegen eine Kinderrutsche gestoßen und hatte sich dabei eine Platzwunde zugezogen. Er forderte mindestens 750 Euro Schmerzensgeld, weil die Betreiberin des Schwimmbads ihn nicht vor der Rutsche gewarnt hatte.

Das Gericht wies die Klage ab, da die Rutsche den Sicherheitsvorschriften entspreche. Außerdem könne jeder umsichtige Schwimmer die Gefahr selbst erkennen. dpa/nd