nd-aktuell.de / 05.06.2019 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 15

Krankengeld-Anspruch auch bei Auslandsurlaub

Kassel/Halle. Krankgeschriebene Arbeitnehmer können auch bei einem Urlaub im Ausland noch Krankengeld erhalten. Liegen die Voraussetzungen für eine Arbeitsunfähigkeit unzweifelhaft vor und stehen dem Auslandsaufenthalt keine medizinischen Gründe entgegen, darf die Krankenkasse die Krankengeldzahlung nicht verweigern, urteilte das Bundessozialgericht in Kassel. Damit bekam ein Gerüstbauer aus Halle recht, der wegen eines Bandscheibenvorfalls krankgeschrieben war. Als er fünf Tage in sein Ferienhaus nach Dänemark fahren wollte, stellte sich die Kasse quer. Zwar habe die behandelnde Ärztin keine Einwände gehabt, der Medizinische Dienst der Krankenkassen habe aber gegen die rund 500 Kilometer lange Hin- und Rückreise Bedenken geäußert. Der Kläger verwies darauf, würde er innerhalb Deutschlands viel weiter reisen, hätte die Krankenkasse keine Einwände. epd/nd