nd-aktuell.de / 11.06.2019 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 7

Für Honorarpflegekräfte sind Sozialabgaben fällig

Kassel. Alten- und Pflegeheime können ihre Personalprobleme nicht mit dem Einsatz von sozialversicherungsfreien und damit beitragsfreien Honorar-Pflegefachkräften lösen. Denn selbst wenn Pflegekräfte auf Honorarbasis nur tageweise und in besonderen Bedarfslagen in einem Alten- und Pflegeheim eingesetzt werden, liegt regelmäßig eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor, urteilte am Freitag das Bundessozialgericht (BSG). Ähnlich hatten die Kasseler Richter bereits am 4. Juni zum Einsatz von Honorarärzten in Kliniken entschieden. epd/nd