Für Honorarpflegekräfte sind Sozialabgaben fällig

  • Lesedauer: 1 Min.

Kassel. Alten- und Pflegeheime können ihre Personalprobleme nicht mit dem Einsatz von sozialversicherungsfreien und damit beitragsfreien Honorar-Pflegefachkräften lösen. Denn selbst wenn Pflegekräfte auf Honorarbasis nur tageweise und in besonderen Bedarfslagen in einem Alten- und Pflegeheim eingesetzt werden, liegt regelmäßig eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor, urteilte am Freitag das Bundessozialgericht (BSG). Ähnlich hatten die Kasseler Richter bereits am 4. Juni zum Einsatz von Honorarärzten in Kliniken entschieden. epd/nd

Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Dank der Unterstützung unserer Community können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen

Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -