nd-aktuell.de / 28.08.2019 / Ratgeber / Seite 20

Urteile in Kürze

Widerspruch

Begründet der Mieter seinen Widerspruch gegen die Eigenbedarfskündigung, dass im Falle des Wohnungsverlustes schwere Gesundheitsschäden bis zur Lebensgefahr drohen, genügt wegen des hohen Ranges der betroffenen Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit bereits ein geringer Grad der Eintrittswahrscheinlichkeit. Das Mietverhältnis ist auf unbestimmte Zeit fortzusetzen (Landgericht Frankfurt a. M., Az. 2-11 S 46).

Mieterhöhung

Ein Mieterhöhungsverlangen ist formell unwirksam, wenn es sich auf Vergleichsdaten aus einem Internetportal bezieht. Das ist kein zulässiges Begründungsmittel für eine Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete (Amtsgericht München, Az. 472 C 23258/17).

MieterZeitung, April 2019