nd-aktuell.de / 02.11.2019 / Kommentare / Seite 17

Dr. rer. pol. vit.

Velten Schäfer schlägt einen neuen akademischen Titel vor

Velten Schäfer

Gute Nachrichten für alle Zitatschinder, Jargonsurfer und sonstige Experten des ausgefuchsten Titelerwerbs kommen dieser Tage aus Berlin-Dahlem: Es ist, so die Freie Universität Berlin, nicht grundsätzlich ein Problem, wenn sich in einer 200-Seiten-Schrift zum Erwerb des Doktorgrades auf 76 Seiten 119 Plagiate finden. Wenn also zum Beispiel erkennbar ist, dass jemand nur ein Basishandbuch in Händen hatte, aber dadurch Belesenheit vorgaukelt, dort als weiterführend genannte Stellen zu »zitieren«, als habe man sie selbst gelesen. Oder, wenn jemand eine Literaturstelle zwar angibt, dann aber weiter abschreibt, ohne klarzumachen, wo der eigene Gedanke beginnt und die Übernahme endet.

Skandal! Rufen nun Puristen des Anmerkungsapparates, etwa Prof. Dr. Gerhard Dannemann von der Berliner Konkurrenzuni Unter den Linden. Geschummelt oder nicht - das sei eine Entweder-oder-Frage und erlaube keine Abwägung à la »überwiegend selbst gedacht« versus »hauptsächlich geklaut«, wie sie nun die betreffende Nachlesekommission der FU Berlin getroffen und zugunsten Dr. rer. pol. Franziska Giffey entschieden hat, wenn auch mit Tadelsbekundung. Was das denn sein solle, ein Doktortitel mit »Rüge«, fragt der - na klar! - Jurist weiter?

Das aber ist zwar irgendwie wacker, aber auch reichlich formalistisch. Weshalb sollte eine Gesellschaft, in der es etwa üblich ist, allerlei Mixturen aus Fett, Wasser und Milchpulver als Käse zu verkaufen, beim akademischen Produkt »Promotionsurkunde« plötzlich in Orthodoxie verfallen? Zeitgemäßer wäre eine Kennzeichnungspflicht, ganz wie beim Nicht-Käse: Eine geeignete Ergänzung würde den Halbschummeldoktor aus der Grauzone befreien und diente zudem dem Interessenausgleich.

Denn würde man den Umstand der »Rüge« durch einen Zusatz wie »vit.« - lateinisch: »vituperatus« - ausdrücken, wäre einerseits die akademische Welt über die Zitierkreativität des Kandidaten unterrichtet. Andererseits könnte aber auch der Titelträger seine Absichten der Beeindruckung Dritter wahren: Denn wer heute noch per se vor einem »Dr.« Respekt hat, liest im Zweifel auch nicht das Kleingedruckte, ob da nun »rer. pol.«, »rer. nat.«, »phil.«, »h.c.« oder eben »vit.« steht - ganz wie bei den Käseprodukten, wo Formulierungen à la »überbacken« der Kennzeichnungspflicht genüge tun, ohne gleich zum Offenbarungseid »mit Käseimitat« zu zwingen.

Und nicht genug damit: Der Dr. vit. hülfe auch der Wirtschaft bei der Suche nach geeignetem Fachkräftenachwuchs. Denn wer etwa Personal für seine Marketingabteilung sucht, würde den Dr. vit. vermutlich als Qualitätsmerkmal erkennen - wiese dieser den Bewerber doch als Virtuosen einer gerade noch marktfähigen Verbindung von Bullshit und Produkt aus.

So gesehen schüfe der Doktor vituperatus nicht nur eine Win-win-, sondern sogar eine Win-win-win-Situation: Nun ist die Hochschulpolitik gefordert.