nd-aktuell.de / 20.12.2019 / Berlin / Seite 9

Streicht die Paragrafen

Claudia Krieg fordert, Frauen selbst bestimmen zu lassen

Claudia Krieg

Man weiß vor Schamgefühl gar nicht mehr, wo man noch hinschauen soll: Immer wieder argumentieren Richter*innen, dass es sich bei dem Paragraf 219a um ein »unklares Gesetz« handele[1]. Ja, warum sprechen sie denn dann die angeklagten Ärztinnen schuldig und nicht frei?

Warum schützen weder Justiz noch Politik Mediziner*innen vor sogenannten Lebensschützern - meint rechten Fundamentalisten - die sie mit ihren Klagen vor Gerichte zerren, vor denen sie dann rechtfertigen müssen, dass sie ihre Arbeit ihrem beruflichem Ethos angemessen und im Sinne vieler Frauen ausüben, die von ihnen Hilfe und Unterstützung erwarten?

Frauenärztin zieht vor Bundesverfassungsgericht
Medizinerin will Verurteilungen wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche nicht hinnehmen[2]

Auch zwei Jahre nach dem ersten Urteil gegen die Ärztin Kristina Hänel[3], die vor Gericht landete, weil ein Abtreibungsgegner sie angezeigt hatte, konnte sich die große Koalition im Bund nicht durchringen, die Paragrafen 219 und 218 zu streichen. Denn eins ist klar: die Debatte um Paragrafen 219 ist eigentlich eine um Paragrafen 218: Frauen entscheiden selbst über ihren Körper, ihr Leben - und ihre Abtreibung.

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1123771.infos-ueber-schwangerschaftsabbrueche-gibt-es-nur-fuer-vier-bundeslaender.html
  2. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1130380.frauenaerztin-zieht-vor-bundesverfassungsgericht.html
  3. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1130034.paragraf-a-euro-geldstrafe-fuer-kristina-haenel.html