Doch der Reihe nach: Die betroffenen Verbraucher nahmen Kontakt zum Reisebüro auf, wo sie die Reise gebucht haben. Denn laut aktueller Gesetzeslage muss in diesem Fall der Reisepreis unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zurückgezahlt werden.
Das genau Umgekehrte trat ein: Wenige Tage später erreichte die Verbraucher eine Rechnung vom Reisebüro. Es wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 Euro für die Rückabwicklung der Mallorca-Reise verlangt.
Die Verbraucher sind irritiert. Müssen sie zahlen? Der Rat der Verbraucherzentrale ist eindeutig: Keine Zahlung leisten, da weder eine vertragliche noch sonstige rechtliche Grundlage für einen derartigen Zahlungsanspruch besteht. Das Reisebüro kann auf diesem Weg nicht zu Lasten des Verbrauchers seine wegfallenden Provisionen ausgleichen. vzsa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1136550.keine-aufwandsentschaedigung.html