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Keine Aufwandsentschädigung

Reisebüro auf Irrwegen

  • Lesedauer: 1 Min.

Doch der Reihe nach: Die betroffenen Verbraucher nahmen Kontakt zum Reisebüro auf, wo sie die Reise gebucht haben. Denn laut aktueller Gesetzeslage muss in diesem Fall der Reisepreis unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zurückgezahlt werden.

Wo Verbraucher Rat erhalten

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa) hat eine Hotline mit einem kostenlosen Beratungsangebot geschaltet. Unter der Rufnummer (0345) 29 80 363 geben Experten zu Problemen mit Stornierungen oder Kündigungen bei allen Reiseverträgen Auskunft. Verbraucher können auch direkt das Verbrauchertelefon unter (0900) 177 57 70 (1 Euro/min im deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend) anrufen.

Aufgrund vieler Nachfragen sind aktualisierte Antworten auf die wichtigsten Verbraucherfragen zur Corona-Pandemie und der Zugang zur Beratung per E-Mail unter www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de zu finden. Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte, Terminvereinbarungen und nachfolgende Beratungen zu erreichen. vzsa/nd

Das genau Umgekehrte trat ein: Wenige Tage später erreichte die Verbraucher eine Rechnung vom Reisebüro. Es wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 Euro für die Rückabwicklung der Mallorca-Reise verlangt.

Die Verbraucher sind irritiert. Müssen sie zahlen? Der Rat der Verbraucherzentrale ist eindeutig: Keine Zahlung leisten, da weder eine vertragliche noch sonstige rechtliche Grundlage für einen derartigen Zahlungsanspruch besteht. Das Reisebüro kann auf diesem Weg nicht zu Lasten des Verbrauchers seine wegfallenden Provisionen ausgleichen. vzsa/nd

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