nd-aktuell.de / 20.05.2020 / Wirtschaft und Umwelt

Verfahren gegen VW-Spitzen wegen möglicher Marktmanipulation gegen Geldzahlung eingestellt

Staatsanwaltschaft hatte Verfahren gegen Vorstandschef Diess und Aufsichtsratsvorsitzenden Pötsch erst 2019 angestrengt

Wolfsburg. VW-Vorstandschef Herbert Diess und der Vorsitzende des Volkswagen-Aufsichtsrats, Hans Dieter Pötsch, müssen sich im Zusammenhang mit dem Dieselskandal nicht wegen mutmaßlicher Marktmanipulation vor Gericht verantworten. Der Konzern bestätigte am Dienstagabend einen Bericht des »manager magazin«, wonach das Verfahren gegen eine Zahlung von jeweils 4,5 Millionen Euro eingestellt wird. Die beiden Manager hatten den Vorwurf der Staatsanwaltschaft stets zurückgewiesen.

Die Einigung erfolgte laut »manager magazin« zwischen dem Landgericht und der Staatsanwaltschaft Braunschweig sowie den Angeschuldigten. Der VW-Aufsichtsrat begrüßte die Einstellung des Verfahrens. Pötsch und Diess hätten »die Möglichkeit, das Unternehmen angesichts der aktuellen Herausforderungen zu entlasten, durch ihre Zustimmung zur Einstellung wahrgenommen«. Der VW-Konzern werde die Zahlung von je 4,5 Millionen Euro übernehmen.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte im September vergangenen Jahres gegen Pötsch und Diess sowie den früheren VW-Vorstandschef Martin Winterkorn Anklage wegen des Vorwurfs der Marktmanipulation erhoben.

Der Dieselskandal[1] war am 18. September 2015 bekannt geworden - Winterkorn war damals VW-Konzernchef, Diess frisch gebackener Chef der Marke VW, Pötsch Finanzvorstand. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen sie lautete, den Kapitalmarkt vorsätzlich zu spät über den Dieselskandal informiert und damit »rechtswidrig Einfluss auf den Börsenkurs des Unternehmens genommen zu haben«. Mit Winterkorn gibt es laut »manager magazin« bisher keine Einigung. AFP/nd

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  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1133627.entschaedigungen-im-dieselskandal-friss-oder-klag-selber.htm