nd-aktuell.de / 27.05.2020 / Ratgeber / Seite 16

Kündigung von Mietverträgen in der Corona-Krise?

Juristischer Tipp

Auskunft gibt Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:

Der Bundestag beschloss am 25. März 2020 ein Gesetzespaket, um Mieter während der Corona-Krise vor einer Kündigung zu schützen. Können Mieter wegen finanzieller Probleme im Zusammenhang mit Corona ihre Miete nicht zahlen, darf der Vermieter ihnen derzeit nicht kündigen.

Dies gilt für rückständige Mieten, die zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2020 fällig sind. Das betrifft sowohl die private Wohnungsmiete als auch zum Beispiel die Miete oder Pacht für Gewerbe- und Geschäftsräume.

Allerdings bedeutet diese Regelung nicht, dass Mieter für diesen Zeitraum keine Miete zahlen brauchen. Der Kündigungsstopp wegen rückständiger Mieten im genannten Zeitraum gilt nur bis 30. Juni 2022. Bis dahin müssen Mieter den Betrag nachzahlen, den sie jetzt nicht zahlen können. Sonst kann später die Kündigung drohen.

Und: Mieter müssen dem Vermieter glaubhaft machen können, dass ihre Zahlungsprobleme mit Corona zu tun haben. Aus anderen Gründen dürfen Vermieter durchaus auch jetzt kündigen.