Kündigung von Mietverträgen in der Corona-Krise?
Juristischer Tipp
Auskunft gibt Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Der Bundestag beschloss am 25. März 2020 ein Gesetzespaket, um Mieter während der Corona-Krise vor einer Kündigung zu schützen. Können Mieter wegen finanzieller Probleme im Zusammenhang mit Corona ihre Miete nicht zahlen, darf der Vermieter ihnen derzeit nicht kündigen.
Dies gilt für rückständige Mieten, die zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2020 fällig sind. Das betrifft sowohl die private Wohnungsmiete als auch zum Beispiel die Miete oder Pacht für Gewerbe- und Geschäftsräume.
Allerdings bedeutet diese Regelung nicht, dass Mieter für diesen Zeitraum keine Miete zahlen brauchen. Der Kündigungsstopp wegen rückständiger Mieten im genannten Zeitraum gilt nur bis 30. Juni 2022. Bis dahin müssen Mieter den Betrag nachzahlen, den sie jetzt nicht zahlen können. Sonst kann später die Kündigung drohen.
Und: Mieter müssen dem Vermieter glaubhaft machen können, dass ihre Zahlungsprobleme mit Corona zu tun haben. Aus anderen Gründen dürfen Vermieter durchaus auch jetzt kündigen.
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.