nd-aktuell.de / 15.07.2020 / Ratgeber / Seite 19

Einen halben Tag Urlaub?

Urlaubsrecht

Haben aber Arbeitnehmer auch Anspruch darauf? »Das ist sehr strittig«, lautet die Antwort von Jürgen Markowski auf diese Frage.

Dem Fachanwalt für Arbeitsrecht zufolge gibt es keine höchstrichterliche Entscheidung zu diesem Thema. In Fällen, die schon mehrere Jahrzehnte her sind, habe das Bundesarbeitsgericht aber entschieden, dass eine Stückelung oder Aufteilung von Urlaubstagen in Stunden nicht rechtens sei.

»Einen Teilurlaubsanspruch soll es nicht geben, weil das Bundesurlaubsgesetz von Urlaubstagen spricht«, erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht weiter. Halbe Urlaubstage widersprächen damit dem Zweck, sich im Urlaub zu erholen, der im Gesetz verankert ist. In der Praxis sei es aber dennoch durchaus gängig, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern halbe Urlaubstage gewähren. dpa/nd