nd-aktuell.de / 30.09.2020 / Ratgeber / Seite 18

Leserpost

Erbe annehmen oder nicht?

Im Ratgeber-Beitrag »Soll ich das Erbe annehmen oder nicht?« vom 29. Juli 2020 haben sich aus meiner Sicht einige Ungenauigkeiten »eingeschlichen«.

1. »Alleinerbe oder Miterbe«: Richtig ist, dass eine Immobilie nur durch alle Mitglieder der Erbengemeinschaft verkauft werden kann. Nicht richtig ist, »dass jeder Beteiligte einen gleich großen Teil bekommt«. Ich habe in meiner mehr als 25-jährigen Tätigkeit viele Erbengemeinschaften für Immobilien ermittelt, bei der jeder Miterbe einen anderen Anteil erhielt.

2. Ungenau ist der Satz: Wenn jemand eine Immobilie erbt, muss er nicht sich ummelden. Gemeint ist wohl der Antrag auf Grundbuch-Umschreibung beim zuständigen Grundbuchamt (nach Belegenheit des Grundstückes).

3. Beim Verkauf der Immobilie durch die Erbengemeinschaft geht es nicht um den Gewinn, sondern um den Verkaufserlös (Kaufpreis minus eventuelle Belastungen plus eventuelles Verwalterguthaben bei Nicht-Eigennutzung). In den im Text angeführten Beispielen wird von Immobilien-Vererbung im engeren Familiekreis ausgegangen. Das ist sicher die Mehrheit der Zielgruppe.

Interessant sind auch die Fälle, in denen der Erbe weiß, dass er »über« den verstorbenen Vater einen Anteil an einem Grundstück erbt, dass dem Großvater (väterlicherseits) und dessen Geschwistern gehörte ... Wer kennt schon alle Großtanten und Großonkel oder deren Abkömmlinge? Hier kann es wegen steigender Bodenpreise interessant sein, einen Erbenermittler einzuschalten, bevor das Fiskuserbrecht eintritt.

Dr. Ulrich Kasper, Genealoge
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