nd-aktuell.de / 04.11.2020 / Ratgeber / Seite 24

Geldstrafen bis zu 1000 Euro

Streit um den neuen Bußgeldkatalog geht weiter

Im Bundesrat soll am 6. November ein neuer Anlauf genommen werden, um den Streit um den neuen Bußgeldkatalog zu lösen. Zwar hatte der Verkehrsausschuss der Länderkammer Ende Oktober mit einer 9:7-Mehrheit den Kompromissvorschlag des Saarlandes angenommen, doch müssen sich bei der Abstimmung im Bundesrat die Landesregierungen enthalten, bei denen innerhalb ihrer Koalitionen kein Konsens darüber besteht. Und das ist nach Lage der Dinge in vielen Ländern der Fall.

Der Vorschlag des Saarlands sieht vor, die Geldbußen für Geschwindigkeitsverstöße an das Niveau vieler europäischer Nachbarstaaten anzunähern und nahezu zu verdoppeln. Bei der Anpassung soll die gesetzliche Höchstgrenze bei 1000 Euro liegen. Außerdem soll bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 26 km/h innerorts und ab 36 km/h außerorts beim erstmaligen Verstoß ein Fahrverbot ausgesprochen werden.

Der auf Eis gelegte neue Bußgeldkatalog hatte einen Führerscheinentzug vorgesehen, wenn man innerorts 21 km/h oder außerorts 26 km/h zu schnell fährt. Die Regelung wurde aber wegen eines Formfehlers außer Vollzug gesetzt. Vor allem die Union setzt sich nun dafür ein, härtere Strafen bei zu schnellem Fahren wieder abzumildern, weil sie das als unverhältnismäßig ansieht. nd