Geldstrafen bis zu 1000 Euro
Streit um den neuen Bußgeldkatalog geht weiter
Im Bundesrat soll am 6. November ein neuer Anlauf genommen werden, um den Streit um den neuen Bußgeldkatalog zu lösen. Zwar hatte der Verkehrsausschuss der Länderkammer Ende Oktober mit einer 9:7-Mehrheit den Kompromissvorschlag des Saarlandes angenommen, doch müssen sich bei der Abstimmung im Bundesrat die Landesregierungen enthalten, bei denen innerhalb ihrer Koalitionen kein Konsens darüber besteht. Und das ist nach Lage der Dinge in vielen Ländern der Fall.
Der Vorschlag des Saarlands sieht vor, die Geldbußen für Geschwindigkeitsverstöße an das Niveau vieler europäischer Nachbarstaaten anzunähern und nahezu zu verdoppeln. Bei der Anpassung soll die gesetzliche Höchstgrenze bei 1000 Euro liegen. Außerdem soll bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 26 km/h innerorts und ab 36 km/h außerorts beim erstmaligen Verstoß ein Fahrverbot ausgesprochen werden.
Der auf Eis gelegte neue Bußgeldkatalog hatte einen Führerscheinentzug vorgesehen, wenn man innerorts 21 km/h oder außerorts 26 km/h zu schnell fährt. Die Regelung wurde aber wegen eines Formfehlers außer Vollzug gesetzt. Vor allem die Union setzt sich nun dafür ein, härtere Strafen bei zu schnellem Fahren wieder abzumildern, weil sie das als unverhältnismäßig ansieht. nd
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.