nd-aktuell.de / 10.03.2021 / Politik / Seite 3

Hartmut Hopp ist noch immer frei

Der Vertraute des Sektenchefs floh vor der Haftstrafe nach Deutschland

Ute Löhning

Der frühere Leiter des Krankenhauses der Colonia Dignidad, Hartmut Hopp (76), war enger Vertrauter des Sektenchefs Paul Schäfer und galt als Verbindungsmann zur Spitze der Diktatur und zu deren Geheimdienst DINA. In Chile ist Hopp wegen Beihilfe zu Vergewaltigung und Missbrauch rechtskräftig zu fünf Jahren Haft verurteilt. Durch Ausreise nach Deutschland entzog er sich dieser Strafe und wird wegen seiner deutschen Staatsangehörigkeit auch nicht nach Chile ausgeliefert. Die chilenische Regierung hatte beantragt, Hopp solle die chilenische Strafe in Deutschland verbüßen. Das jedoch lehnte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf bereits 2018 ab.

Seit 2011 liefen eigenständige Ermittlungen seitens der deutschen Justiz gegen Hopp: wegen Beihilfe zum Mord in Form von Verschwindenlassen politischer Gefangener, Körperverletzung in Form von zwangsweiser Verabreichung von Psychopharmaka und Beihilfe zu Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch von Minderjährigen. Dieses Verfahren wurde jedoch 2019 eingestellt, ein Antrag auf Wiederaufnahme 2020 abgelehnt.

Opferanwältin Petra Schlagenhauf kritisiert, viele von ihr benannte Zeug*innen seien nie gehört worden. Die deutsche Justiz habe vor den Verbrechen der Colonia Dignidad versagt und »nicht begriffen, in welcher Dimension diese stattgefunden haben«. Deshalb hat sie im Januar einen Antrag auf Klageerzwingungsverfahren beim OLG Düsseldorf gestellt und erklärt, das Hauptziel sei, »dafür zu sorgen, dass überhaupt erst mal richtig ermittelt wird«. Denn zur Aufklärung der Vorwürfe hätte man »sehr tief und aufwendig und aus eigener Initiative recherchieren und ermitteln« müssen. Diese Bereitschaft habe sie nicht gesehen, so Schlagenhauf.

Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) hat daher im Februar Aufsichtsbeschwerden beim Justizministerium Nordrhein-Westfalens eingereicht. Die Staatsanwaltschaft müsse - ähnlich wie im Bereich der Organisierten Kriminalität - die Strukturen der Verbrechensbegehung untersuchen. Dazu solle das Landes- oder Bundeskriminalamt hinzugezogen werden, erklärt Andreas Schüller, Jurist beim ECCHR. Denn Hopp habe nicht nur als direkter Täter, sondern vor allem als Teil der Führungsriege der Colonia Dignidad Verantwortung getragen. Außerdem kritisiert das ECCHR, einem der ermittelnden Staatsanwälte habe es möglicherweise an Unabhängigkeit gefehlt. Denn laut Medienberichten habe er die Schwiegertochter Hartmut Hopps jahrelang als Hausangestellte beschäftigt.