nd-aktuell.de / 12.05.2021 / Ratgeber / Seite 22

Die Berufsbetreuerin entpuppt sich als eine gerissene Erbschleicherin

erbrecht

OnlineUrteile.de

Ein 85-jähriger Mann erlitt Ende 2004 einen Schlaganfall und war danach nicht mehr in der Lage, den Alltag zu bewältigen. Er wurde in eine Pflegeeinrichtung verlegt. Das Amtsgericht Hannover richtete für ihn eine rechtliche Betreuung ein. Eine Berufsbetreuerin sollte die gesundheitlichen und finanziellen Angelegenheiten regeln, da der Senior keine nahen Verwandten hatte.

Die Betreuerin kümmerte sich nicht nur um den Pflegebedürftigen, sondern bestellt auch - ohne Auftrag des Betreuten - eine Notarin, um im Pflegeheim sein Testament aufzuschreiben. Das Vermögen belief sich auf 350 000 Euro. Als Erben setzte die Notarin die Betreuerin und den Begleiter ein. Als der Mann starb, teilten sich die vermeintlichen Erben das Geld.

Doch das Amtsgericht kam dahinter und beauftragte einen Nachlasspfleger, der das Vermögen zurückforderte. Zu Recht, so das Landgericht Hannover und das Oberlandesgericht Celle (Az. 6 U 22/20). Denn der Erblasser war nach seinem Schlaganfall nicht mehr »testierfähig«. Er konnte die Tragweite einer testamentarischen Verfügung nicht mehr erkennen. Trotz seines hilflosen Zustands habe die Betreuerin pflichtwidrig keinen Mediziner gefragt. Stattdessen habe sie den Zustand unverfroren zu ihrem Vorteil ausgenutzt. Ohne zwingenden Grund sei sie beim Testamentstermin dabei gewesen. Da der Betreute nicht mehr selbst schreiben konnte, habe die Frau gewusst, dass er das Testament allein nicht mehr würde ändern können. Dem Amtsgericht habe sie die Erbeinsetzung verschwiegen. Das OLG erklärte daraufhin das notarielle Testament als sittenwidrig und nichtig. OnlineUrteile.de