nd-aktuell.de / 28.07.2021 / Ratgeber / Seite 20

Vermieter ließ voreilig räumen

schadenersatz fällig

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Das örtliche Amtsgericht hatte der Räumungsklage des Vermieters stattgegeben. Da die Mieter gegen das Urteil Berufung einlegten, war es noch nicht rechtskräftig. Trotzdem setzte der Vermieter per Zwangsvollstreckung durch, dass die Wohnung geräumt wurde. Die Familie war bereits umgezogen, als das Berufungsgericht die Kündigung für unberechtigt und die Räumung für unzulässig erklärte.

Ein schwacher Trost für die Mieter, dass ihnen das Landgericht Berlin (Az. 65 S 4/17) Schadenersatz zusprach. Ihnen sei durch die voreilige Vollstreckung der Räumung Schaden entstanden, so das Gericht. Sie hätten eine teurere Wohnung neu anmieten müssen.

Vorausgesetzt, die neue Wohnung sei mit der bisherigen Wohnung vergleichbar. Nach den Kriterien Ausstattung, Größe, Schnitt, Wohnlage etc. stehe den Mietern Schadenersatz in Höhe der Mietdifferenz zu. Dabei sei der Wohnwert beider Wohnungen nach diesen Kriterien zu beurteilen. Könnten sich die Parteien darüber nicht einigen, müsse ein Sachverständiger die Wohnungen bewerten.

Fazit: Vermieter gehen erhebliche Risiken ein, wenn sie ein noch nicht rechtskräftiges Räumungsurteil vollstrecken lassen. Das Urteil kann von der nächsten Instanz aufgehoben oder abgeändert werden. Auf jeden Fall muss der Vermieter dann für eventuelle Schäden haften. Klüger ist es, die Berufungsinstanz abzuwarten. OnlineUrteile.de