nd-aktuell.de / 15.09.2021 / Ratgeber / Seite 18

Mutter abgeschoben auf Demenzstation

verurteilung

Im vorliegenden Fall hatte das Ehepaar die mittlerweile hoch betagte 92 Jahre alte Frau Anfang 2019 in der geschlossenen Abteilung eines Seniorenheims untergebracht, was nach Überzeugung des Gerichts ohne Not und außerdem ohne richterliche Genehmigung erfolgte. Anschließend hatte das Ehepaar die mütterliche Wohnung übernommen, obwohl die behandelnden Ärzte ausdrücklich eine ambulante Betreuung der Mutter in deren eigener Wohnung empfohlen hatten.

Der 67-jährige Sohn und seine 56-jährige Frau wurden zu jeweils eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, wie das Münchner Amtsgericht (Az. 820 Ls 275 Js 118454/20) am 20. August 2021 mitteilte. Das Urteil war schon im Juli ergangen und ist mittlerweile rechtskräftig.

Die Ehefrau war als vorläufige Betreuerin ihrer Schwiegermutter eingesetzt. Der Fall war aufgeflogen, als eine mit dem Betreuungsverfahren befasste Behördenmitarbeiterin sich der Sache annahm und die verwahrloste und gesundheitlich angeschlagene alte Frau schließlich ein halbes Jahr später in dem Heim ausfindig machte und befreite. Die alte Frau hatte dort vergeblich auf ihren Sohn gewartet, der ihr versprochen hatte, sie nach seinem Urlaub abzuholen. dpa/nd