Mutter abgeschoben auf Demenzstation
verurteilung
Im vorliegenden Fall hatte das Ehepaar die mittlerweile hoch betagte 92 Jahre alte Frau Anfang 2019 in der geschlossenen Abteilung eines Seniorenheims untergebracht, was nach Überzeugung des Gerichts ohne Not und außerdem ohne richterliche Genehmigung erfolgte. Anschließend hatte das Ehepaar die mütterliche Wohnung übernommen, obwohl die behandelnden Ärzte ausdrücklich eine ambulante Betreuung der Mutter in deren eigener Wohnung empfohlen hatten.
Der 67-jährige Sohn und seine 56-jährige Frau wurden zu jeweils eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, wie das Münchner Amtsgericht (Az. 820 Ls 275 Js 118454/20) am 20. August 2021 mitteilte. Das Urteil war schon im Juli ergangen und ist mittlerweile rechtskräftig.
Die Ehefrau war als vorläufige Betreuerin ihrer Schwiegermutter eingesetzt. Der Fall war aufgeflogen, als eine mit dem Betreuungsverfahren befasste Behördenmitarbeiterin sich der Sache annahm und die verwahrloste und gesundheitlich angeschlagene alte Frau schließlich ein halbes Jahr später in dem Heim ausfindig machte und befreite. Die alte Frau hatte dort vergeblich auf ihren Sohn gewartet, der ihr versprochen hatte, sie nach seinem Urlaub abzuholen. dpa/nd
Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen
Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.