nd-aktuell.de / 01.12.2021 / Ratgeber / Seite 20

Weihnachtsdekoration nicht grenzenlos

Worauf Mieter achten sollten

Mieter sollten darauf achten, dass die Wohnung nicht beschädigt wird. Sei es beim Anbringen von Dekoration oder beim Weihnachtsbaum mit Kerzen. Hier ist besondere Vorsicht gefragt. Es gilt: Sicherheit geht vor Besinnlichkeit.

Wohnungstür und Fenster: Der Kranz an der Wohnungstür ist problemlos gestattet (Landgericht Düsseldorf, Az. 25 T 500/98). Grundsätzlich steht dem Schmücken von Tür und Fenstern nichts im Wege, solange keine Schäden verursacht werden.

Treppenhaus: In einem Mehrfamilienhaus gehört das zum Gemeinschaftsbereich. Wichtig ist, dass der Fluchtweg nicht versperrt wird. Dekoriert jedoch ein Mieter das gesamte Treppenhaus von oben bis unten nach seinen Vorstellungen, können Nachbarn oder Vermieter die Entfernung fordern (Amtsgericht Münster, Az. 38 C 1858/08).

Balkon/Hausfassade: Lichterkette oder Adventssterns am Balkon sind grundsätzlich erlaubt, wenn sie sicher installiert sind, die Fassade nicht beschädigt wird und Nachbarn nicht übermäßig gestört werden (Landgericht Berlin, Az. 65 S 390/09). Sind die Wirkungen der Dekoration zu stark, können die Nachbarn ab 22 Uhr ein Abdimmen oder abschalten erzwingen.

Bei der Hausfassade gilt, sich beim Vermieter abzusichern. Sind er und eventuell die anderen Hausbewohner einverstanden, kann auch die Hausfassade geschmückt werden. mvd/nd