nd-aktuell.de / 14.01.2022 / Ratgeber / Seite 22

BGH-Urteil nur von kurzer Dauer

Kabelanschluss

Vermieter dürfen die Kosten für einen Breitband-Kabelanschluss auf ihre Mieter umlegen. Das hat der Bundesgerichtshof (Az. I ZR 106/20) am 18. November 2021 entschieden.

Die Auswirkungen des Urteils sind aber von kurzer Dauer:Denn zum 1. Dezember 2021 trat ein Gesetz in Kraft, das diese Praxis verbietet. Bis Ende Juni 2024 gibt es zwar noch eine Übergangsfrist. Danach bekommen aber alle Mieter die Wahlfreiheit, und das sogenannte Nebenkostenprivileg ist endgültig Geschichte.

Über einen Breitband-Kabelanschluss werden Fernseh- und Hörfunkprogramme übertragen. Er kann allerdings auch für andere Dienste wie Telefonate und Internet genutzt werden. dpa/nd