BGH-Urteil nur von kurzer Dauer
Kabelanschluss
Vermieter dürfen die Kosten für einen Breitband-Kabelanschluss auf ihre Mieter umlegen. Das hat der Bundesgerichtshof (Az. I ZR 106/20) am 18. November 2021 entschieden.
Die Auswirkungen des Urteils sind aber von kurzer Dauer:Denn zum 1. Dezember 2021 trat ein Gesetz in Kraft, das diese Praxis verbietet. Bis Ende Juni 2024 gibt es zwar noch eine Übergangsfrist. Danach bekommen aber alle Mieter die Wahlfreiheit, und das sogenannte Nebenkostenprivileg ist endgültig Geschichte.
Über einen Breitband-Kabelanschluss werden Fernseh- und Hörfunkprogramme übertragen. Er kann allerdings auch für andere Dienste wie Telefonate und Internet genutzt werden. dpa/nd
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.