nd-aktuell.de / 11.02.2022 / Ratgeber / Seite 31

Anbieter lehnt mit Klauseln den Versicherungsschutz ab

Reiserücktrittsversicherung in zeiten der Pandemie

Mit Ausschlussklauseln versuchen Versicherungen, sich der Haftung in bestimmten Fällen zu entziehen. So schließt die Union Reiseversicherung eine Covid-19-Erkrankung als Grund für einen Reiserücktritt aus, formuliert dies aber so abstrakt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), dass der Ausschluss kaum erkennbar ist.

Deshalb hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen (vznrw) den Versicherer mit einer Abmahnung aufgefordert, sich nicht auf den Ausschluss zu berufen. Da der Versicherer die Unterlassungserklärung nicht abgab, klagt die Verbraucherzentrale nun vor dem Landgericht München.

Eine Reiserücktrittsversicherung greift immer, so die Verbraucherschützer, wenn der Reiseantritt wegen einer unerwarteten, schweren Erkrankung nicht zumutbar ist. Die Union Reiseversicherung schreibt aber auf ihrer Webseite, eine Covid-19-Erkrankung sei als Reiserücktrittsgrund nicht versichert, weil man »Schäden durch Pandemien« ausschließe.

»Das verstehen Verbraucher ganz anders«, sagt Rita Reichard, Versicherungsrechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW. »In dieser Form sind normalerweise Schäden durch Krieg, Streik oder Kernenergie formuliert, sogenannte Kumulschäden im Versicherungsrecht, die zeitgleich viele Personen betreffen. Hier geht es aber um die Erkrankung einzelner Versicherter.«

Nach Ansicht der Verbraucherzen-trale NRW ist ein solch genereller Ausschluss des Versicherungsschutzes intransparent und nicht mit den Vorschriften für Allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbar. »Damit sind solche Versicherungsbedingungen nach unserer Auffassung unwirksam.«

Diese Frage muss nun gerichtlich geklärt werden. Für Verbraucher bedeutet das nämlich, wie Rita Reichard dazu erklärt: »Eine Corona-Erkrankung ist nicht automatisch als Reiserücktrittsgrund ausgeschlossen, nur weil ein Versicherer das so schreibt. Vielmehr kommt es auf die Formulierung an.«

Grundsätzlich empfiehlt es sich derzeit, bei derzeitigen Reiseplanungen den eigenen Versicherungsschutz genau zu überprüfen. »Auch in diesem Jahr bleibt die Corona-Lage unberechenbar. Deshalb kann eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll sein, vor allem bei teuren Reisen oder beim Urlaub mit Kindern«, rät die Verbraucherschützerin Rita Reichard. vznrw/nd

Weiterführende Links und Informationen zu Reiserücktrittsversicherungen und Corona gibt es unter https:// www.verbraucherzentrale.nrw/node/46677.[1] Infos zur Auslandsreisekrankenversicherungen unter https:// www.verbraucherzentrale.nrw/node/10713[2]

Links:

  1. http://www.verbraucherzentrale.nrw/node/46677.
  2. http://www.verbraucherzentrale.nrw/node/10713