nd-aktuell.de / 07.06.2022 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 1

EU einigt sich auf Mindestlohnstandards

Mitglieder sollen auch zur Stärkung der Tarifbindung verpflichtet werden können

Simon Poelchau

In der Nacht zum Montag hat sich das Europaparlament mit dem EU-Rat auf einheitliche Standards für Mindestlöhne in den 27 Millionen EU-Mitgliedsstaaten geeinigt. »Die EU hat ihr Versprechen eingelöst. Die neuen Vorschriften über Mindestlöhne werden die Würde der Arbeit schützen und dafür sorgen, dass Arbeit sich lohnt«, begrüßte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen das Ergebnis der Verhandlungen. Die nationalen Traditionen und die Autonomie der Sozialpartner blieben dabei gewahrt.

Bereits im Oktober 2020 legte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über angemessene Mindestlöhne vor. Zuvor hatten unter anderem Linkspartei und SPD im Europawahlkampf 2019 für einheitliche Standards geworben[1]. Die Sozialdemokraten zum Beispiel forderten in ihrem Wahlprogramm, dass die Mindestlöhne nicht weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens betragen sollten. Diese Zahl ist insofern wichtig, da sie als untere Grenze für armutsfeste Löhne gilt. Derzeit liegen die Mindestlöhne innerhalb der EU lediglich in Frankreich, Bulgarien und Luxemburg oberhalb dieses Wertes.

Die nun erzielte Einigung sieht unter anderem vor, dass die EU-Staaten klare Kriterien wie Lebenshaltungskosten und Lohnniveau bei der Festlegung der Höhe des Mindestlohns beachten sowie die Mindestlöhne regelmäßig und rechtzeitig aktualisieren müssen. Jedoch legt der Vorschlag weder ein gemeinsames Mindestlohnniveau fest, noch verpflichtet er die Staaten zur Einführung gesetzlicher Mindestlöhne.

Dennoch wird die Entscheidung als ein wichtiger Schritt angesehen. »Die Einigung auf einheitliche Mindestlohn-Regeln wird wichtige Impulse bei der Tarifsicherung setzen und kann Lohnerhöhungen für 24 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU mit sich bringen, auch bei uns in Deutschland«, erklärte die Vizepräsidentin des Sozialverbandes SoVD, Ursula Engelen-Kefer. Perspektivisch müssten die EU-Staaten auf einen Mindestlohn von 60 Prozent des mittleren Einkommens verpflichtet werden.

Auch die Linke begrüßte die Einigung als Schritt in die richtige Richtung, bemängelte jedoch den Stand in Deutschland. Es könne nicht sein, »dass der kommende Mindestlohn in Deutschland von 12 Euro nicht einmal vor Altersarmut schützt«, schrieb der Ko-Fraktionsvorsitzende der Linken im Europaparlament und Kandidat für den Vorsitz seiner Partei, Martin Schirdewan, auf Twitter. »Wer sein ganzes Leben arbeitet, muss ein sorgenfreies Leben in Würde führen können.« Derzeit beträgt der Mindestlohn 9,82 Euro und liegt damit deutlich unter der Grenze von 60 Prozent des mittleren Einkommens. Mit der jüngst beschlossenen Anhebung zum Oktober auf 12 Euro nähert er sich diesem nur Wert an[2].

Neben EU-weiten Mindestlohnsstandards wurde sich auch auf die Stärkung der Tarifbindung verständigt. EU-Staaten, in denen die Tarifbindung weniger als 80 Prozent beträgt, sollen künftig einen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen erstellen.

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1138860.mindestlohn-lohndumping-einen-riegel-vorschieben.html
  2. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1164263.mindestlohnanhebung-wichtig-aber-kein-allheilmittel.html?sstr=Mindestlohn