Die Pressestellen deutscher Polizeien versenden in selbstverständlicher Regelmäßigkeit Meldungen über angeblich »unerlaubte Einreisen« an europäischen Binnengrenzen. Dabei sollte es kontinuierliche Grenzkontrollen im Schengen-Raum gar nicht geben. Im vergangenen Jahr beurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die seit 2015 »ausnahmsweise« durchgeführten Grenzkontrollen an der österreichischen Grenze als Verstoß gegen EU-Recht. Eine aktuelle Studie im Auftrag einer sächsischen EU-Abgeordneten der Grünen kommt zum gleichen Ergebnis.
Die Bundesregierung, deren Justizminister so gern vom »wehrhaften Rechtsstaat« spricht, sollte dies beherzigen. Zu befürchten ist allerdings das Gegenteil. Der brandenburgische Innenminister forderte zuletzt solche Kontrollen auch an der polnischen Grenze und laut öffentlich gewordener Positionen zu geplanten Asylrechtseinschränkungen[1] der EU will auch das Scholz-Kabinett Schleierfahndung [2]und Grenzkontrollen im Schengenraum ausweiten. Damit könnten illegale Pushbacks[3] von Asylsuchenden bald auch auf deutschem Boden zum Alltag gehören. Was dann bleibt, sind massive Proteste – und der Klageweg.