Das Landgericht Verden hat am Montag zwei Männer aus Hamburg zu jeweils acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Richter*innen stellten fest, dass den Angeklagten ein Verstoß gegen das Waffengesetz anzulasten sei. Ein konkret geplantes Brandstiftungsdelikt aus dem Oktober 2018, zu dem die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung gefordert hatte, sah das Gericht indes nicht als bewiesen.
Zu ihrer Intention hatten die heute 36 und 38 Jahre alten Beschuldigten ein Teilgeständnis abgelegt. Über ihre Verteidiger*innen ließen die beiden erklären, sie hätten vor sieben Jahren eine »militante Aktion« geplant. Damit hätten sie »ein starkes und auch militantes Zeichen« zu den Ermittlungen gegen mutmaßliche Ex-RAF-Mitglieder senden wollen, berichtet der »Weser-Kurier«[1] aus der Verhandlung. Nach Recherchen der Zeitung hätten die Angeklagten vorgehabt, in der Nähe eines leer stehenden Gebäudes, das die Staatsanwaltschaft Verden möglicherweise beziehen wollte, Autoreifen in Brand zu setzen.
Hintergrund der Aktion war offenbar die Solidarität der Beschuldigten mit den damals noch sämtlich untergetauchten mutmaßlichen Ex-RAF-Mitgliedern Daniela Klette, Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub. Kurz vor der verhinderten Aktion war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Verden, die gegen die drei ermittelte, in das leer stehende Gebäude umziehen sollte. Im selbem Jahr 2018 verjährte der strafbare Vorwurf[2] der Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung gegen Klette, Garweg und Staub.
In der Nacht zum 5. Oktober 2018 waren die Männer von Polizeibeamten in der Nähe des sogenannten Meyer-Gebäudes gestoppt und durchsucht worden. Sie hatten kleine, mit Benzin gefüllte Mineralwasserflaschen dabei. Diese waren mit Kabelbindern und Räucherstäbchen zusammengezurrt. In einem Rollkoffer sollen sich laut der Ermittlungsakte zusätzliche 11,5 Liter Benzin befunden haben. Ein dritter mutmaßlicher Beteiligter aus Hamburg, der den Ermittlungen zufolge an den Brandsätzen mitgebastelt haben soll, erschien nicht zum Prozessauftakt und wird polizeilich gesucht.
Bei der Urteilsbegründung führte die Kammer am Montag an, dass sich bei Durchsuchungen zwar Anhaltspunkte für eine geplante, politisch motivierte Aktion gefunden hätten – etwa eine Skizze potenzieller Tatorte und ein Bekennerschreiben. Es sei aber kein Beweis für ein Ziel gefunden worden.
Die Staatsanwaltschaft hatte Freiheitsstrafen von einem Jahr und vier Monaten sowie zusätzlich je 1000 Euro Geldstrafe gefordert. Die Verteidigung hatte nur Geldstrafen beantragt. Das Gericht begründete die vergleichsweise milden Bewährungsstrafen mit dem fehlenden Vorstrafenregister der Angeklagten. Angesichts der langen Verfahrensdauer gelten drei Monate als schon vollstreckt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.