nd-aktuell.de / 17.11.2007 / Kommentare / Seite 8

Keine voreilige Freude

Michaela von der Heydt

Voreilige Freude über eine längere Auszahlung des Arbeitslosengeldes I ist nicht angebracht. Denn die gestern vom Bundestag beschlossenen Pläne haben für ältere Arbeitslose oder jene, die um ihre Stelle fürchten, gleich mehrere Tücken. Ausgeschlossen wird, wer nicht durchgängig je nach Alter 30 bis 48 Monate Arbeitslosenversicherung gezahlt hat: Saisonarbeiter wie beispielsweise Bauarbeiter, Schauspieler oder befristet Beschäftigte. Auch könnte sich die vermeintlich sozial gesinnte Mini-Korrektur der Hartz-Gesetze für die Betroffenen als teuer erweisen: Dann, wenn für 58-Jährige nach der maximalen Bezugsdauer von 24 Monaten die Zwangsverrentung auf dem Fuße folgt – mit Abschlägen bis zu 18 Prozent. Darauf hätten sich die Koalitionspartner auf der letzten Sitzung mit Arbeitsminister Franz Müntefering geeinigt, heißt es.

Vor einem längeren ALG-I-Bezug sollen die Arbeitslosen auch mit einen Eingliederungsschein erneut den Versuch unternehmen, eine Stelle zu finden, wenn die Arbeitsagentur ihnen nichts bieten kann. Damit rechtfertigt man offenbar, Eingliederungsgelder der Bundesagentur für Arbeit für den ALG-I-Bereich heranzuziehen, die zur Qualifizierung benachteiligter Arbeitslose gedacht sind. Abgesehen davon, dass die Chance, einen Job zu finden, gering sind, wird der damit verbundene Lohnzuschuss vielleicht manchen Arbeitgeber locken, Ältere zu entlassen.

Hoffnung macht unterdessen, dass gestern nur beschlossen wurde, später ein Gesetz zu erarbeiten. So hat der desigierte Arbeitsminister Olaf Scholz neben dem Thema Mindestlohn auch hier die Chance, sich zu profilieren.