nd-aktuell.de / 15.11.2008 / / Seite 20

Wahlrecht für Frauen

Franziska Klein

»Flintenweiber, Furien, Offiziersmatratzen«. Der diskriminierenden Zuschreibungen gibt es viele für Frauen, die in Kriege gezogen sind und heute noch in Kriege ziehen. Eine am Donnerstag an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena begonnene Tagung nahm sich des Themas »Soldatinnen. Gewalt und Geschlecht im Krieg vom Mittelalter bis heute« an. »Die ersten Frauen, die aktiv an Kampfhandlungen teilnahmen, waren ausnahmslos als Männer verkleidet«, informierte Dr. Silke Satjukow. Einen Umschwung gab es erst in der Moderne, vor allem mit dem Zweiten Weltkrieg. »Soldatinnen werden benötigt, eingesetzt und zugleich stigmatisiert.«

Frauen sind vor allem Opfer in Kriegen. Da ist kein Wandel eingetreten, trotz Fortschritte in ihrer Emanzipation. Ein Markstein dieser in Deutschland war zweifellos die gesetzliche Fixierung des Frauenwahlrechts am Ende des Ersten Weltkrieges, erzwungen durch die Revolution. Auch hier kam man reichlich spät. Der erste Staat, der das Frauenwahlrecht einführte, war Wyoming in den USA (1869). In Frankreich wurde es 1871 von der Pariser Kommune proklamiert, mit deren Niederschlagung jedoch wieder abgeschafft. Als erstes europäisches Land gewährte Finnland seinen Frauen 1906 das Wahlrecht. In Deutschland geschah dies am 12. November 1918, verkündet durch den Rat der Volksbeauftragten. Bei der Wahl zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919 konnten Frauen in Deutschland erstmals in Anspruch nehmen, wofür sie Jahrzehnte gekämpft haben (Foto: ND-Archiv). Die Nazis entzogen ihnen jedoch wieder das passive Wahlrecht. Sie »durften« indes den Raub- und Vernichtungskrieg unterstützen.

Die Jenenser Tagung endet am heutigen Sonnabend mit einer Podiumsdiskussion über »Soldatinnen? Erfahrungen und Erwartungen«, zu der die Veranstalter explizit »neugierige und kritische Gäste« in die Rosensäle (Fürstengraben 27, 11.30 bis 13 Uhr) einladen. Wird dort auch die Frage diskutiert: Wann werden Frauen den Krieg abwählen?