Karlsruhe (dpa/ND). Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) verteidigte die Gesundheitsreform als verfassungsgemäß. »Die Veränderungen haben sich auf schonende Korrekturen der Defizite und Ungleichheiten beschränkt«, sagte sie bei der Anhörung in Karlsruhe. Ein Urteil wird erst im Frühjahr erwartet.
In der Verhandlung geht es um die Verfassungsbeschwerden der fünf privaten Krankenversicherungen Axa, Debeka, Süddeutsche, Allianz und Victoria sowie von drei Privatversicherten. Insgesamt geklagt haben 29 Unternehmen – fast die gesamte Branche – sowie zehn Versicherte. Scharf kritisierte Victoria-Vorstandschef Günter Dibbern die Reform: »Es handelt sich um einen staatlichen Eingriff in das Geschäftsmodell der PKV, der existenzgefährdende Dimensionen annimmt.« Er warnte vor drastisch steigenden Beiträgen in den normalen PKV-Tarifen, weil viele Kunden in den günstigeren Basistarif wechseln würden. Der Basistarif, den die Privaten im Leistungsumfang der gesetzlichen Kassen anbieten müssen, sei ein Stück gesetzliche Krankenversicherung in der PKV.
Aus Sicht von Gesundheitsministerin Schmidt waren Eingriffe in das Geschäft der Privatversicherungen notwendig, um das System der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren. Durch eine »systematische Wettbewerbsverzerrung« – junge Gesunde gehen in die PKV, alte Kranke müssen von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden – hätten die gesetzlichen Kassen 700 bis 900 Millionen Euro jährlich eingebüßt. Der Basistarif repariere gewisse Ungleichheiten, fortan müssten sich die PKV stärker auch um ältere Menschen kümmern.
Die vom Gericht geladenen Experten konnten die Negativ-Szenarien der PKV nicht bestätigen. Der Basistarif sei relativ teuer, weshalb ein Wechsel in großem Umfang nicht zu erwarten sei, sagte der »Wirtschaftsweise« Bert Rürup. Auch bei der künftig möglichen Mitnahme von Altersrückstellungen beim Wechsel zur Konkurrenz »sehe ich kein großes Problem«, sagte Rürup.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/140465.schmidt-reform-verfassungsgemaess.html